Startseite / Tätigkeiten / Jahresabschlüsse / Jahresabschluss für Gewerbetreibende und Freiberufler
Jahresabschluss für Gewerbetreibende und Freiberufler
Gewerbetreibende und Freiberufler sind aufgrund handelsrechtlicher und / oder steuerlicher Vorschriften verpflichtet Jahresabschlüsse zu erstellen. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und auf Anforderung der Banken
(Basel II, § 18 KWG) sind diese Jahresabschlüsse durch Erstellungsberichte (ggfs. mit Plausibilitätsprüfungen) zu ergänzen.
Wir erstellen für Sie
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
- mit/ohne Erstellungsbericht
- mit/ohne Plausibilitätsprüfung
Topthemen aus unserer Kanzlei
- 30.01.2012
Rund-um-Beratung erfordert Netzwerke...
- 24.01.2012
Erfolgreicher Ausbildungabschluss
- 20.12.2011
Jahresrundschreiben 2011/2012

Druckversion
Seite empfehlen