Steuerbüro Ficht Steuerberater Dreieich


Startseite
/ Tätigkeiten / Lohn / Ablaufplan

Ablaufplan

• Sie reichen uns bis zum 14. des Monats alle
  Änderungen für den lfd. Abrechnungsmonat schriftlich
  (z.B. per email) ein

• Insbesondere wegen Postlaufzeiten benötigen wir zur 
  Erstellung der Gehaltsabrechnungen  je nach Umfang 
  des Mandats bis zu ca. 5 Arbeitstage (interne Kontrollen 
  der Abrechnungen und ggfs. erforderliche Korrekturläufe 
  sind hierbei im normalen Umfang mit eingerechnet)      

Ca. am 23. des Monats erfolgt die Übermittlung der
   DTA-Dateien zur Zahlungsanweisung durch das
   Rechenzentrum an die Hausbank (Sie müssen den
   Zahlungsauftrag bei Ihrer Hausbank lediglich noch
   genehmigen, dies geschieht idR durch Weitergabe
   des unterschriebenen DTA-Protokolls per FAX)

• Zwischen dem 19. und 22. des Monats erhalten Sie von uns folgende Lohnauswertungen:
         • kuvertierte Lohnabrechnung zur Weiterleitung an
           den Mitarbeiter
         • offene Lohnabrechnung zur internen Ablage 
         • Kopien der Beitragsnachweise zur internen Ablage 
         • Kopie der Lohnsteueranmeldung zur internen Ablage
         • Übersicht über die Zahlungen an Krankenkassen
           und Finanzamt

• Die Erstellung und Übermittlung der
         • Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt und
         • Beitragsnachweise an die Krankenkassen 
erfolgt zum Fälligkeitstag automatisch per DTA durch das DATEV-Rechenzentrum 

am 3. letzten Bankarbeitstag des aktuellen Monats:
                
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

10. des Folgemonats: Fälligkeit der Lohnsteuer 

Hinweise:
Zur Vermeidung von Verspätungszuschlägen empfehlen wir
sowohl dem Finanzamt als auch den Krankenkassen eine
Abbuchungsvollmacht
zu erteilen.

Bitte beachten Sie, dass wir zur Vermeidung zeit- und
kostenintensiver Missverständnisse auf die Vorlage von
Gehaltsänderungen in schriftlicher Form bestehen.