Lohn
Die Erstellung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung ist
mehr als bloßes Addieren von Zahlen.
Sie umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben.
Neben steuerrechtlichen Aspekten müssen
vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben
beachtet werden.
Steuerberater sind zur Vertretung und Beratung in
sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten nicht oder
nur eingeschränkt befugt (vgl. aktuelle
Rechtsurteile).
Aufgrund der Zusatzqualifikation gerichtlich zugelassener Rentenberater
("Rechtsbeistand auf dem Gebiet der gesetzlichen
Sozialversicherung") sind wir als eine der wenigen
Steuerberatungskanzleien zur Vertretung gegenüber der Deutschen
Rentenversicherung (DRV) z.B. bei sozialversicherungsrechtlichen
Prüfungen durch die DRV oder zur Durchführung von Statusprüfungen
befugt. Damit können wir eine umfassende und
rechtssichere Erstellung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung
garantieren.
Schauen Sie sich hierzu unsere
Unterstützungskonzepte an.
Sie sind noch unschlüssig?
Dann nennen wir Ihnen Gründe, warum Sie die Erstellung Ihrer Gehaltsabrechnung an uns delegieren sollten.
Sie erhalten von unsfachliche und organisatorische Informationen
sowie einen individuellen Service.
Neben Ihrem(r) persönliche(n) Sachbearbeiter(in) stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:
Michaela Derner, Steuerfachwirtin
Annette Steinfurth, Personalsachbearbeiterin


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